Der Kirchenvorstand

Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20.7.1923) ist auch die Kath. Kirchengemeinde St. Silvester, Erle eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand, als ihr Organ, verwaltet und vertreten wird.

Neben Herrn Pastor Kenkel, der den Vorsitz innehat, gehören dem Kirchenvorstand (resultierend aus der Anzahl der Pfarrmitglieder) weitere sieben für jeweils sechs Jahre gewählte Laienmitglieder an:

Das sind zur Zeit:
Heinz-Peter Hard
Reinhold Heßling
Gisela Kisner
Michael Müller
Alfons Rößmann (stv. Vorsitzender und Vertreter im PGR)
Willi Schmidt
Ludger Uhlenbrock

Ferner vertritt Klaus Elsner den Pfarrgemeinderat (PGR) im Kirchenvorstand, allerdings ohne Stimmrecht.

Im Turnus von drei Jahren scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, so dass für Kontinuität gesorgt ist. Wiederwahl ist möglich.

Im Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische Gemeindemitglieder - die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.

Die Bewirtschaftung des Vermögens der Kirchengemeinde gehört zu den Hauptaufgaben des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand kann auf eine lange Tradition verweisen. Das kirchliche Finanzwesen wird deswegen auch heute noch von den Regeln des Staatskirchenrechts und den kirchenrechtlichen Vorschriften bestimmt. Es handelt sich hierbei um die so genannte Selbstverwaltung. So nehmen die Kirchengemeinden die Verwaltung ihrer Finanzen in eigener Regie und Verantwortung im Rahmen ihres jeweiligen Haushaltsplanes wahr. Vor allem hierbei, aber auch bei den übrigen Aufgaben werden wir durch die Zentralrendantur in Heiden fachlich beraten und unterstützt.

Der Kirchenvorstand ist in einer weiteren Hauptaufgabe für alle Liegenschaften der Kirchengemeinde zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt, sowie für die Wahrung der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Auch für den Betrieb des Friedhofs und der Kindergärten trägt der Kirchenvorstand Verantwortung. Neben der baulichen Unterhaltung tritt der Kirchenvorstand hier als Vertragspartner bei personellen Angelegenheiten in Erscheinung.

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