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Der Kirchenvorstand
Nach staatlichem Recht (Reichskonkordat vom 20.7.1923) ist auch die
Kath. Kirchengemeinde St. Silvester, Erle eine öffentlich-rechtliche
Körperschaft, die durch den
Kirchenvorstand, als ihr Organ, verwaltet und vertreten wird.
Neben Herrn Pastor Kenkel, der den Vorsitz innehat, gehören dem
Kirchenvorstand (resultierend aus der Anzahl der Pfarrmitglieder) weitere sieben für jeweils sechs Jahre
gewählte Laienmitglieder an:
Das sind zur Zeit: Heinz-Peter Hard
Reinhold Heßling Gisela Kisner Michael Müller
Alfons Rößmann (stv. Vorsitzender und Vertreter im PGR)
Willi Schmidt Ludger Uhlenbrock
Ferner vertritt Klaus Elsner den Pfarrgemeinderat (PGR) im Kirchenvorstand, allerdings ohne Stimmrecht.
Im Turnus von drei Jahren scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, so dass für Kontinuität gesorgt ist. Wiederwahl ist möglich.
Im
Gegensatz zu Kommunal- und Parlamentswahlen sind bei den
Kirchenvorstandswahlen alle Gemeindemitglieder - also auch ausländische
Gemeindemitglieder - die das
18. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr an dem Ort der
Gemeinde wohnen, wahlberechtigt.
Die
Bewirtschaftung des Vermögens der Kirchengemeinde gehört zu den Hauptaufgaben
des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand kann auf eine lange Tradition
verweisen. Das kirchliche Finanzwesen wird deswegen auch heute noch von den
Regeln des Staatskirchenrechts und den kirchenrechtlichen Vorschriften bestimmt.
Es handelt sich hierbei um die so genannte Selbstverwaltung. So nehmen die
Kirchengemeinden die Verwaltung ihrer Finanzen in eigener Regie und
Verantwortung im Rahmen ihres jeweiligen Haushaltsplanes wahr. Vor allem
hierbei, aber auch bei den übrigen Aufgaben werden wir durch die
Zentralrendantur in Heiden fachlich beraten und unterstützt.
Der
Kirchenvorstand ist in einer weiteren Hauptaufgabe für alle Liegenschaften der
Kirchengemeinde zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um bebaute
oder unbebaute Grundstücke handelt, sowie für die Wahrung der damit verbundenen
Rechte und Pflichten.
Auch für den Betrieb des Friedhofs und der Kindergärten trägt der
Kirchenvorstand Verantwortung. Neben der baulichen Unterhaltung tritt der
Kirchenvorstand hier als Vertragspartner bei personellen Angelegenheiten in
Erscheinung.
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